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Hinweis für externe Boote:
Auszug aus der Regattagenehmigung des LRA Bodenseekreis:
...soweit die gemeldeten Teilnehmer nicht im Besitz des erforderlichen Schifferpatentes sind und die Boote keine Zulassung und Registrierung für den Bodensee
haben, werden nach Art. 16.02 Ausnahmen von den Vorschriften der Bodensee-Schifffahrtsordnung zugelassen. .......
Weitere Infos über den Veranstalter!
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